Funkzeugnis UBI

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Amtliche Erlaubnis zum Betrieb einer UKW-Schiffsfunkstelle auf Binnenschiffahrtstraßen. Diese ist vorgeschrieben sobald eine UKW-Anlage an Bord vorhanden ist (unabhängig davon ob sie genutzt wird oder nicht).

Mindestalter:

  • 15 Jahre
Funkzeugnis SRC

Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)

Amtliche Erlaubnis zum Betrieb einer UKW-Seefunkanlage, Berechtigung zur Teilname am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS). Diese ist vorgeschrieben sobald eine GMDSS-fähige UKW-Anlage an Bord vorhanden ist (unabhängig davon ob sie genutzt wird oder nicht).

Mindestalter:

  • 15 Jahre
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