UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Amtliche Erlaubnis zum Betrieb einer UKW-Schiffsfunkstelle auf Binnenschiffahrtstraßen. Diese ist vorgeschrieben sobald eine UKW-Anlage an Bord vorhanden ist (unabhängig davon ob sie genutzt wird oder nicht).
Mindestalter:
- 15 Jahre
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)
Amtliche Erlaubnis zum Betrieb einer UKW-Seefunkanlage, Berechtigung zur Teilname am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS). Diese ist vorgeschrieben sobald eine GMDSS-fähige UKW-Anlage an Bord vorhanden ist (unabhängig davon ob sie genutzt wird oder nicht).
Mindestalter:
- 15 Jahre