Sportbootführerschein Binnen
Der Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen (z.B. Rhein). Dieser ist vorgeschrieben für Sportboote mit einer Leistung von mehr als 15 PS. Maximale Bootslänge (ohne Bugspried) ist unter 20m.
Der SBF Binnen kann für die Antriebsart Motor und/oder Segel erworben werden.
Es gibt keine PS Begrenzung!!!
Mindestalter:
- Antriebsart Segel: 14 Jahre
- Antriebsart Motor: 16 Jahre
Tauglichkeit:
- ärztliches Zeugnis
Zuverlässigkeit:
- KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis
- Unter 18 Erlaubnis des Erziehungsberechtigten
Sportbootführerschein See
Der Sportbootführerschein See (SBF See) ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu 3 Seemeilen). Dieser ist vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 PS. Nach oben gibt es keine PS Begrenzung!
Mindestalter:
- 16 Jahre
Tauglichkeit:
- ärztliches Zeugnis
Zuverlässigkeit:
- KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis
- Unter 18 Erlaubnis des Erziehungsberechtigten
Sportküstenschifferschein
Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist die amtliche empfohlene Fahrerlaubnis zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (bis zu 12 Seemeilen).
Mindestalter:
- 16 Jahre
Sonstiges:
- Besitz des Sportbootführerscheins See
- Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern
Bodenseeschifferpatent
Das Bodenseeschifferpatent (BSP) berechtigt zum Führen eines patentpflichtigen Fahrzeuges auf dem Bodensee. Das BSP ist vorgeschrieben für Fahrzeuge mit mehr als 6 PS oder einer Segelfläche von über 12m2 und kann für folgende Kategorien erworben werden:
Kategorie A: Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
Kategorie D: Segelfahrzeuge
Mindestalter:
- Kategorie A (Motor): 18 Jahre
- Kategorie D (Segel): 14 Jahre
Tauglichkeit:
- ärztliches Zeugnis