Sportbootführerschein

Sportbootführerschein Binnen

Der Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen (z.B. Rhein). Dieser ist vorgeschrieben für Sportboote mit einer Leistung von mehr als 15 PS (auf dem Rhein: mehr als 5 PS).
Der SBF Binnen kann für die Antriebsart Motor und/oder Segel erworben werden.

Mindestalter:

  • Antriebsart Segel: 14 Jahre
  • Antriebsart Motor: 16 Jahre

Tauglichkeit:

  • ärztliches Zeugnis

Zuverlässigkeit:

  • KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis (gilt nicht unter 18 Jahren)

Sportbootführerschein

Sportbootführerschein See

Der Sportbootführerschein See (SBF See) ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu 3 Seemeilen). Dieser ist vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 PS.

Mindestalter:

  • 16 Jahre

Tauglichkeit:

  • ärztliches Zeugnis

Zuverlässigkeit:

  • KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis (gilt nicht unter 18 Jahren)

Bootsführerschein - Sportküstenschifferschein

Sportküstenschifferschein

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist die amtliche empfohlene Fahrerlaubnis zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (bis zu 12 Seemeilen).

Mindestalter:

  • 16 Jahre

Sonstiges:

  • Besitz des Sportbootführerscheins See
  • Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern
Bootsführerschein - Bodenseeschifferpatent

Bodenseeschifferpatent

Das Bodenseeschifferpatent (BSP) berechtigt zum Führen eines patentpflichtigen Fahrzeuges auf dem Bodensee. Das BSP ist vorgeschrieben für Fahrzeuge mit mehr als 6 PS oder einer Segelfläche von über 12m2 und kann für folgende Kategorien erworben werden:
Kategorie A: Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
Kategorie D: Segelfahrzeuge

Mindestalter:

  • Kategorie A (Motor): 18 Jahre
  • Kategorie D (Segel): 14 Jahre

Tauglichkeit:

  • ärztliches Zeugnis
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