Funkzeugnisse

Mit einem UKW-Funkgerät an Bord erreichen Sie andere Schiffe, Häfen und Schleusen und können im Notfall schnell Hilfe rufen. Ist Ihr Boot mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet, brauchen Sie dafür ein amtliches Funkzeugnis. Wichtig: Der Sportbootführerschein allein berechtigt nicht zum Funken.

Welches Zeugnis Sie benötigen, hängt vom Revier ab. Das SRC (Short Range Certificate) gilt für den Seefunk an der Küste und auf dem Meer, etwa im Mittelmeer oder auf Nord- und Ostsee. Das UBI ist das Funkzeugnis für Flüsse, Kanäle und Seen, also auch für den Rhein. Viele Charterfirmen setzen ein Funkzeugnis voraus, darum lohnt es sich, es frühzeitig zu machen.

Wir bereiten Sie in unseren Funkkursen in Speyer und Philippsburg gezielt auf die Prüfung vor. SRC und UBI können Sie auch als Kombination buchen. Alle Details zu beiden Zeugnissen finden Sie weiter unten.

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Funkzeugnis UBI

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Amtliche Erlaubnis zum Betrieb einer UKW-Schiffsfunkstelle auf Binnenschiffahrtstraßen. Diese ist vorgeschrieben sobald eine UKW-Anlage an Bord vorhanden ist (unabhängig davon ob sie genutzt wird oder nicht).

Mindestalter:

  • 15 Jahre
Funkzeugnis SRC

Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)

Amtliche Erlaubnis zum Betrieb einer UKW-Seefunkanlage, Berechtigung zur Teilname am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS). Diese ist vorgeschrieben sobald eine GMDSS-fähige UKW-Anlage an Bord vorhanden ist (unabhängig davon ob sie genutzt wird oder nicht).

Mindestalter:

  • 15 Jahre
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